„Psychologin“, „Psychotherapeut“, „Coach“ – die Begriffe klingen ähnlich, meinen aber sehr Verschiedenes. In Österreich ist genau geregelt, wer welchen Titel führen und wer was tun darf. Kurz gesagt: „Psychologe“ und „Psychotherapeut“ sind gesetzlich geschützt, „Coach“ ist es nicht – die coachende Tätigkeit selbst aber sehr wohl. Hier der Überblick.

Psychologin und Psychologe – ein geschützter Titel

Den Titel „Psychologin“ oder „Psychologe“ darf in Österreich nur führen, wer ein vollständiges Psychologiestudium (mindestens 300 ECTS, also Bachelor und Master) abgeschlossen hat – so das Psychologengesetz 2013. Das Studium allein berechtigt aber noch nicht zur eigenständigen Behandlung.

Dafür gibt es zwei geregelte Spezialisierungen: die Klinische Psychologie und die Gesundheitspsychologie. Wer sie ausübt, absolviert eine postgraduelle Ausbildung und wird in die entsprechende Berufsliste des Gesundheitsministeriums eingetragen. Erst dann darf man etwa klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung anbieten.

Daneben hat die Psychologie zahlreiche Fachrichtungen für gesunde Menschen, die nicht auf Krankenbehandlung zielen – etwa die Arbeits-, Organisations- und Personalpsychologie sowie die Wirtschaftspsychologie. Sie sind Spezialisierungen bzw. Anwendungsfelder (oft über ein einschlägiges Masterstudium), aber keine eigene gesetzliche Berufsliste wie die klinische Psychologie. Genau hier ist cogni zu Hause: psychologisches Wissen für die Arbeitswelt.

Psychotherapeutin und Psychotherapeut – Behandlung mit Krankheitswert

Psychotherapie ist eine gesetzlich definierte Heilbehandlung für Menschen mit psychischen Störungen und Leidenszuständen mit Krankheitswert. Die Ausübung ist streng geregelt: eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung und die Eintragung in die Psychotherapeutenliste sind Pflicht.

Psychotherapeut:innen behandeln also Erkrankungen – anders als reine Beratung. Wichtig: Psychologie und Psychotherapie sind zwei verschiedene Ausbildungswege; manche Fachpersonen haben beide.

Coach und Lebens- und Sozialberatung – Beratung für gesunde Menschen

Hier wird es spannend: „Coach“ ist in Österreich kein geschützter Begriff – so nennen darf sich grundsätzlich jede und jeder. Die coachende Tätigkeit gegen Honorar ist aber sehr wohl reguliert: Psychosoziale Beratung und Coaching fallen gewerberechtlich unter die Lebens- und Sozialberatung, ein reglementiertes Gewerbe (§ 119 Gewerbeordnung) mit vorgeschriebener Ausbildung und Gewerbeberechtigung.

Lebens- und Sozialberater:innen arbeiten mit primär gesunden Menschen – lösungs- und zukunftsorientiert. Krankheitswertige Störungen dürfen sie nicht behandeln; das bleibt Psychotherapie, klinischer Psychologie und Medizin vorbehalten. Im unternehmerischen Kontext kann Coaching auch zur Unternehmensberatung zählen.

Wen brauche ich wofür?

  • Orientierung, Persönlichkeitsentwicklung oder berufliche Themen bei psychisch gesunder Ausgangslage → Beratung und Coaching (Lebens- und Sozialberatung bzw. psychologische Beratung).
  • Verdacht auf oder bestehende psychische Erkrankung → Klinische Psychologie, Psychotherapie oder ärztliche Hilfe.
  • Unterstützung in der Arbeitswelt bzw. im beruflichen Kontext →  Arbeits-, Organisations- und Personalpsychologie sowie die Wirtschaftspsychologie.

Ein „Coach“-Titel allein sagt nichts über die Qualifikation aus. Fragen Sie ruhig nach Ausbildung, Gewerbeberechtigung oder Eintragung in die jeweilige Berufsliste.

Häufige Fragen

Darf sich in Österreich jeder „Coach“ nennen?

Ja, der Begriff selbst ist nicht geschützt. Die entgeltliche coachende Tätigkeit ist aber an das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung gebunden. Achten Sie deshalb auf die Qualifikation dahinter, nicht nur auf die Bezeichnung.

Wo ordnet sich cogni® ein?

cogni® bietet psychologisch fundierte Beratung und Coaching für berufliche Themen – für Menschen und Unternehmen, nicht als Krankenbehandlung. Wo eine klinische oder therapeutische Begleitung nötig ist, verweise ich transparent an die passende Stelle.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsauskunft. Maßgeblich sind das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz und die Gewerbeordnung.

Eine Übersicht: Psychologe, Psychotherapeut oder Coach? Die Unterschiede nach österreichischem Recht

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Judit Rabenstein, MSc., MBA
Psychologin & Kommunikationsexpertin

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